Teilnahmebedingungen IllerSeiten || Buchmesse
Diese Teilnahmebedingungen regeln für Aussteller die Teilnahme an der Veranstaltung „IllerSeiten || Buchmesse“ (nachfolgend „Veranstaltung“), veranstaltet von Illerkind Events Nicole Sälzle, Xaver-Rahn-Str. 4, 89257 Illertissen (nachfolgend „Veranstalter“).
Mit der Anmeldung bzw. Buchung erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen als verbindlich an. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Datenschutzerklärung und die Widerrufsbelehrung des Veranstalters.
1. Die Veranstaltung
Die IllerSeiten || Buchmesse 2026 findet am Samstag, den 20. Februar 2026, in der Historischen Schranne in Illertissen statt. Die Veranstaltung ist von 10 Uhr bis 17 Uhr geöffnet, wobei Aussteller ab 8 Uhr Eintritt erhalten und sich bis 18 Uhr in der Historischen Schranne aufhalten dürfen.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung aus wichtigen Gründen auf einen neuen Termin zu verschieben, die Ausstellungsdauer und die Öffnungszeiten zu ändern sowie die Veranstaltung abzusagen oder vorzeitig abzubrechen.
2. Die Aussteller
Die IllerSeiten || Buchmesse bietet Ausstellern die Möglichkeit, sich und ihre Waren und Dienstleistungen zu präsentieren. Bei den Werken kann es sich um Bücher, Comics, eBooks und Hörbücher handeln. Auch Aussteller, die Dienstleistungen im Bereich Bücher, Comics, eBooks, Hörbücher und Buchhandel und Verlagswesen anbieten, dürfen ausstellen. Merchandise, das zu den Themen Bücher und Lesen passt, ist ebenfalls gestattet.
3. Ausstellung und Verkauf von Waren & Dienstleistungen
Bei der Veranstaltung handelt es sich um eine Buchmesse. Gestattet sind den Ausstellern die Präsentation und der Verkauf von Waren und Dienstleistungen, die in den Rahmen einer Buchmesse passen. Hierbei handelt es sich um Bücher, eBooks, Comics, Hörbücher, Dienstleistungen für Leser, Autoren, Selfpublisher, Verlage und Buchhandel sowie Merchandise zu Büchern, eBooks, Comics und Hörbüchern.
Die Präsentation und der Verkauf von in dieser Aufführung nicht genannten Produkten und Leistungen muss vorher beim Veranstalter angefragt und durch diesen genehmigt werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Aussteller dazu aufzufordern, Produkte, die in dieser Aufführung nicht genannt sind, zu entfernen. Wird dieser Aufforderung nicht Folge geleistet, ist der Veranstalter dazu berechtigt von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und den Aussteller der Veranstaltung zu verweisen und für künftige Veranstaltungen dieser Art des Veranstalters zu sperren.
Aussteller dürfen nur ihre eigenen Produkte und Dienstleistungen ausstellen und verkaufen. Die ausgestellten Produkte und Dienstleistungen müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und frei von den Rechten Dritter sein. Möchten Aussteller Produkte und Dienstleistungen einer anderen Person in deren Abstimmung ausstellen, sind diese auch in Abwesenheit als Mitaussteller anzumelden. Hierfür fällt ein Aufpreis von 50% der erhobenen Standmiete an. Pseudonyme der ausstellenden Person oder des ausstellenden Unternehmens sind hiervon ausgenommen.
Nicht ausgestellt und verkauft werden dürfen Werke, deren Herstellung, Verbreitung oder Einfuhr in der Bundesrepublik untersagt ist oder diese durch ausländische Gerichtsentscheidungen untersagt wurden und dies durch Gerichte der Bundesrepublik Deutschland vollstreckt werden kann. Diese Werke dürfen auf der Veranstaltung auch nicht beworben werden.
Für als jugendgefährdend indizierte Werke gilt, dass diese Jugendlichen weder präsentiert noch verkauft werden dürfen.
4. Anmeldung als Aussteller
Personen und Unternehmen, die bei der Veranstaltung als Aussteller auftreten möchten, füllen das Anmeldeformular für Aussteller aus. Durch das Ausfüllen und Absenden des Formulars besteht kein Anspruch auf einen Standplatz. Standplätze sind limitiert, weshalb sowohl Zusage als auch Absage die Folge sein können. In beiden Fällen wird die Person bzw. das Unternehmen durch Illerkind Events informiert.
Erfolgt eine Zusage, erhält der Aussteller ein elektronisches Angebot in Form einer PDF-Datei. Dieses nach besten Möglichkeiten aber nicht zwangsläufig zu 100% den Wünschen des Antragsstellers entsprechende Angebot enthält alle Informationen zu Standfläche, Standmiete und Extras sowie den Kosten und Zahlungsbedingungen. Dieses Angebot kann durch den Aussteller ausgeschlagen oder angenommen werden. Die Zustimmung zum Angebot ist verbindlich.
Auf die Zustimmung zum Angebot erfolgt die Rechnungsstellung. Es steht dem Veranstalter frei, die Rechnung digital oder postalisch zuzustellen. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang ohne Abzug über eine der zur Verfügung gestellten Zahlungsarten zu entrichten.
Der Veranstalter ist berechtigt, die Teilnahme eines Ausstellers zu widerrufen, sowie bekannt wird, dass dieser Falschangaben getätigt hat, gegen AGB und/oder Teilnahmebedingungen verstößt/verstoßen hat oder die Rechnung nicht gemäß der Teilnahmbedingungen begleicht.
Aussteller sowie Mitaussteller und Aussteller an Gemeinschaftsständen und Begleitpersonen erhalten Ausstellerausweise für die IllerSeiten || Buchmesse. Diese sollten während der gesamten Dauer der Veranstaltung getragen werden.
5. Aussteller, Mitaussteller und Gemeinschaftsstände
Aussteller haben bei der Anmeldung die Wahl zwischen ganzen und halben Tischen. Es kann nicht garantiert werden, dass diesen Wünschen vollständig entsprochen wird (siehe Punkt 4). Sowohl ganze als auch halbe Tische dürfen mit Mitausstellern geteilt oder als Gemeinschaftsstände genutzt werden. Hierfür gilt ein Aufpreis von 50% der jeweiligen Standmiete. Die Rechnungsstellung erfolgt an die Person, die die Anmeldung vornimmt.
Mitaussteller und Teilnehmer von Gemeinschaftsständen dürfen sich jeweils separat in einem Eintrag im Programmheft / in Social Media vorstellen. Ein entsprechendes Formular hierfür wird nach Rechnungsbegleichung und vor der Veranstaltung zur Verfügung gestellt. Die Kommunikation hierzu erfolgt mit dem Mitaussteller/den Mitausstellern direkt per E-Mail. Hierzu sind Name und E-Mail-Adresse bei der Anmeldung im Anmeldeformular für Aussteller zu hinterlegen.
Wurden Mitaussteller und Gemeinschaftsstände nicht angemeldet, kann der Veranstalter während der Veranstaltung 50 % der Standgebühr geltend machen. Dieser Betrag ist direkt vor Ort zu entrichten, andernfalls kann der Veranstalter veranlassen, dass der Aussteller die Veranstaltung verlassen muss.
6. Begleitpersonen
Jeder Aussteller darf bis zu zwei Begleitpersonen anmelden, die am Stand zugegen sind und aushelfen, wobei es sich bei diesen Begleitpersonen nicht um Mitaussteller mit eigenen Produkten und Dienstleistungen handeln darf. Tickets für Begleitpersonen können über die Anmeldung für Aussteller gebucht werden, der Preis hierfür beträgt 5 Euro pro Begleitperson.
7. Standzuteilung
Die Standvergabe erfolgt durch den Veranstalter erst, nachdem alle Plätze vergeben wurden und wird kurz vor der Veranstaltung öffentlich und gegenüber der Aussteller kommuniziert. Im Falle einer Wiederholung der Veranstaltung ist nicht garantiert, dass der Aussteller erneut denselben Standplatz erhält.
Die Zuteilung der Stände und Standfläche erfolgt durch den Veranstalter gemäß der räumlichen und organisatorischen Gegebenheiten und Anforderungen vor Ort.
Der Aussteller darf Wünsche hinsichtlich der Standzuteilung äußern. Diesen Wünschen kann der Veranstalter entsprechen, muss es allerdings nicht. Möchte ein Aussteller einen Standplatz tauschen, kann dies beim Veranstalter angefragt werden. Es ist untersagt, den Standplatz ohne Zustimmung des Veranstalters zu tauschen. Ferner ist es untersagt, Tische zu verrücken oder zusammenzustellen. Dies gilt auch im Falle, dass mehrere Standplätze gebucht wurden.
8. Auf- und Abbau und Ausgestaltung des Standes
Der Aussteller verpflichtet sich, pünktlich zu Beginn der Veranstaltung den Stand vollständig aufgebaut zu haben und seine Waren und Dienstleistungen für die gesamte Dauer der Veranstaltung zu präsentieren. Mit dem Abbau des Standes darf erst nach Ende der Veranstaltung begonnen werden. Der Abbau muss bis spätestens 18 Uhr erfolgen.
Stände, die bis Veranstaltungsbeginn nicht belegt und/oder besetzt sind, können durch den Veranstalter anderweitig belegt oder genutzt werden. Wird bereits vor Veranstaltungsende abgebaut, ist der Veranstalter berechtigt, den Aussteller von weiteren Veranstaltungen auszuschließen. Sollte der Stand nicht innerhalb der gegebenen Zeit abgebaut sein, nimmt der Veranstalter – vertraglich dazu verpflichtet – die Räumung vor und lagert die eventuell noch vorhandenen Güter maximal vier Wochen ein. Für Beschädigungen oder Verlust von eingelagerten Gegenständen übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Nach Ablauf von vier Wochen ist der Veranstalter dazu berechtigt, die Gegenstände zu verwerten oder zu entsorgen. Die hierdurch anfallenden Kosten werden dem Aussteller in Rechnung gestellt.
In der Präsentation seines Standes ist der Aussteller frei, sofern Stände nicht eigenmächtig vergrößert oder verrückt werden und gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Die Platzierung von Roll-ups hinter dem Stand ist erwünscht, sie dürfen andere Stände sowie die Wege für die Besucher jedoch nicht einschränken. Selbiges gilt für Standdekoration.
Die Tische müssen mit Tischdecken / Tüchern bedeckt werden, für deren Verfügbarkeit der Aussteller selbst verantwortlich ist. Auch für die Standbeschriftung sind die Aussteller selbst verantwortlich.
Das Abspielen von Musik oder anderweitigen Tonaufnahmen am Stand ist verboten. Offenes Feuer ist verboten.
9. Umfang der Leistungen für Aussteller
Für die im verbindlichen Angebot genannten Preise erhält der Aussteller die jeweils hinterlegte und gebuchte Leistung. Dazu zählen die Ausstellungsfläche, die Ausstellungsfläche für etwaige Mitaussteller oder Gemeinschaftsstände und Tickets für Begleitpersonen.
Sofern nötig, werden Leistungen für gebuchte Extras bereits im Vorfeld erbracht, dazu zählt etwa das Abdrucken von gebuchten Werbeanzeigen im Programmheft der IllerSeiten || Buchmesse oder die Bewerbung der Aussteller über die Social-Media-Plattformen von Illerkind Events.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, weitere Extras nach Ermessen hinzuzufügen oder Extras im Zuge des Marketings – sofern für eine erfolgreiche Durchführung der Buchmesse nötig – anzupassen.
10. Social Media
Die IllerSeiten || Buchmesse wird unter anderem über soziale Netzwerke wie Instagram, Facebook und weitere beworben. Nachdem die Aussteller ihre Rechnung beglichen haben, erhalten sie im weiteren Verlauf der Vorbereitungen der Veranstaltung Zugriff auf ein Formular, das die Bewerbung ihrer Teilnahme an der Veranstaltung ermöglicht. Alle Angaben hierin müssen frei von Rechten Dritter sein bzw. der Aussteller muss die Erlaubnis eventueller Dritter haben, Fotos, Cover, etc. für Marketingzwecke nutzen und hierfür auch an Illerkind Events weitergeben zu dürfen. Mit dem Absenden des Formulars bestätigt der Aussteller, dass dies der Fall ist und übernimmt die womöglich aus einer Zuwiderhandlung erfolgenden Konsequenzen; in diesem Fall stellt er Illerkind Events von jeglicher Haftung und Ansprüchen Dritter frei.
Für die Vorstellung der Aussteller in den sozialen Netzwerken und im Programmheft benötigt der Veranstalter die folgenden Angaben:
- Name (oder Pseudonym)
- 150 Wörter Ausstellerbeschreibung (max.)
- Foto vom Aussteller oder Logo vom Verlag oder Foto von den Projekten (keine KI!)
- Links zur Website & zu Social-Media-Profilen
Alle Angaben sind freiwillig. Zu unterlassen sind politische, ideologische und religiöse Äußerungen und Äußerungen, die gegen geltendes Recht und den guten Geschmack verstoßen. Sollte ein Aussteller keine Bewerbung seiner Person / seines Unternehmens in den sozialen Netzwerken wünschen, kann er davon absehen, sollte dies dem Veranstalter aber mitteilen. Es gelten die Datenschutzerklärung von Illerkind Events und der entsprechenden sozialen Netzwerke.
11. Rücktritt und Annullierung
Erscheint ein Aussteller am Tag der Veranstaltung nicht (No-Show), hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung des Betrages für Standmiete und andere am Tag der Veranstaltung oder im Vorfeld dieser erbrachte Leistungen.
Mit Ausnahme der gesetzlichen Rücktrittsrechte haben Aussteller und Mitaussteller kein Recht, von dem verbindlich geschlossenen Vertrag zurückzutreten oder diesen zu kündigen. Erklärt der Aussteller nach der verbindlichen Annahme des Angebots, den gemieteten Stand nicht nutzen und am Tag der Veranstaltung nicht erscheinen zu wollen, ist der Veranstalter berechtigt, die gemietete Fläche anderweitig zu nutzen oder zu vergeben. Hierbei gilt zu beachten:
Kann die Fläche neu vermietet werden, wird der Betrag durch die Neuvermietung vom Betrag abgezogen, zu dessen Zahlung der Aussteller dem Veranstalter gegenüber verpflichtet ist. Wird die neue Fläche nicht vermietet oder wird der bereits zugewiesene Standplatz zur optischen Verhinderung einer Lücke in den Ausstellerreihen einem anderen Aussteller zugewiesen, dessen ursprüngliche Fläche wiederum frei bleibt, ist der Aussteller zur Zahlung der gesamten Kosten des gewählten Buchungspaktes verpflichtet.
Sollte der Aussteller eine Standverkleinerung wünschen, so unterliegt dies der Verfügbarkeit. Besteht die Möglichkeit einer Standverkleinerung, so wird die Standmiete entsprechend auf den neuen Standpreis angepasst.
Werden Zahlungsfristen nicht eingehalten oder Zahlungen nicht oder nur teilweise getätigt, steht es dem Veranstalter frei, die Teilnahmebestätigung zu widerrufen und die Standfläche anderweitig zu belegen.
Es steht dem Aussteller frei, nachzuweisen, dass dem Veranstalter kein Schaden bzw. kein Schaden in Höhe der geltend gemachten Entgelte entstanden ist.
12. Räumlichkeiten
Die Veranstaltung findet in der Historischen Schranne in Illertissen statt. Es gilt die Hausordnung der Schranne zu beachten und eventuellen Anweisungen weisungsbefugter Personen Folge zu leisten.
Der Schrannenplatz ist nicht Teil der Veranstaltung und darf nicht für Werbezwecke, Lesungen und andere mit der Buchmesse in Verbindung stehende Tätigkeiten genutzt werden.
Für die allgemeine Reinigung des Veranstaltungsortes zeichnet sich der Veranstalter verantwortlich. Die Reinigung des Standplatzes obliegt hingegen dem Aussteller. Er hat seinen Standplatz während der Veranstaltung sauber zu halten und seinen Standplatz nach Abbau sauber zu verlassen. Im Rahmen der Veranstaltung ist es nicht gestattet, Musik am Stand oder innerhalb der Historischen Schranne abzuspielen.
Der Aussteller stellt den Veranstalter unwiderruflich von allen gegen den Veranstalter gerichteten Ansprüchen Dritter frei
13. Haftung
Der Aussteller hat dafür zu sorgen, dass die Sicherheit innerhalb der angemieteten Ausstellungsfläche gewährleistet ist. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden oder Verletzungen, die aus einem Versäumnis des Ausstellers oder seiner Erfüllungsgehilfen hervorgeht. Dies gilt auch für die Verletzung gesetzlicher Vorschriften.
Die Überwachung des Standes obliegt dem Aussteller, sowohl zu Auf- und Abbauzeiten wie auch für die gesamte Dauer der Buchmesse. Der Veranstalter haftet nicht für beschädigte oder verlorene Ausstellergegenstände, es sei denn, ihm kann grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorgeworfen werden.
Werdem dem Aussteller zur Miete überlassene Gegenstände beschädigt oder vernichtet, haftet der Aussteller in Höhe des Neuwertes.
Der Veranstalter ist durch den Aussteller frei zu stellen von Ansprüchen Dritter, die sich aus Tätigkeiten, Produkten, geistiger Inhalte und Werbung am Stand ergeben. Insbesondere handelt es sich hierbei um Urheberrechte, Bild- und Namensrechte, Markenrechte, Wettbewerbsrechte und Persönlichkeitsrechte. Die Freistellung des Veranstalters durch den Aussteller gilt auch für eventuelle weitere und rechtliche Konsequenzen wie Abmahnungen und Gerichtskosten.
Ansprüche des Ausstellers gegen den Veranstalter, die aus diesem Vertragsverhältnis hervorgehen sowie alle damit in Zusammenhang stehende Ansprüche müssen innerhalb von zehn Tagen nach Abschluss der Veranstaltung schriftlich beim Veranstalter geltend gemacht werden, wobei Mängel, Störungen und Schäden, die bereits während der Veranstaltung auftreten, dem Veranstalter unverzüglich mitgeteilt werden müssen, andernfalls können diese nicht mehr geltend gemacht werden.
Ansprüche des Ausstellers gegenüber dem Veranstalter verjähren nach drei Monaten, sofern kein Vorsatz des Veranstalters Grund hierfür ist. Es gelten weiterhin die gesetzlichen Verjährungsfristen Ansprüche aufgrund von Delikten, Arglist und schuldhafter Unmöglichkeit. Die Verjährungsfrist beginnt zum Ende des Monats, in dem die Veranstaltung endet.
Ist die Haftung des Veranstalters beschränkt oder ausgeschlossen, so gilt dies auch für dessen Erfüllungsgehilfen.
